Detaills zur Vorlage
Wenn zwei Menschen sich dazu entscheiden, ihr Leben miteinander zu teilen, verspricht dieses Bündnis oft bedingungslose Liebe, Vertrauen und gemeinsame Ziele. Doch inmitten der romantischen Euphorie stellt sich mitunter eine unbequeme Frage: Sollten wir uns absichern? Der Gedanke an einen Ehevertrag mag zunächst nüchtern und wenig romantisch erscheinen, doch er birgt eine tiefere Bedeutung. Es geht nicht nur um Geld oder Besitz – es geht um Verantwortung, Weitsicht und den Wunsch, auch im Fall der Fälle fair zueinander zu bleiben. Wie wichtig ist es, über einen Ehevertrag nachzudenken? Und ist er immer notwendig, oder darf die Liebe hier das letzte Wort haben?
Was ist ein Ehevertrag und wofür wird er benötigt?
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die vor oder während der Ehe abgeschlossen wird. In Deutschland regelt der Ehevertrag vor allem Fragen zu:
- Vermögensaufteilung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung
- Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)
Er dient dazu, Klarheit und Planungssicherheit für beide Partner zu schaffen, besonders in Fällen, in denen finanzielle Ungleichheiten bestehen oder wenn einer der Partner unternehmerisch tätig ist. Auch bei gemeinsamen Mietverhältnissen stellt sich oft die Frage, wie das Mietverhältnis im Falle einer Trennung geregelt wird. Ein Ehevertrag kann hier vorab klären, wer im Fall einer Scheidung oder Trennung die Kündigung des Mietvertrags vornehmen darf und welche finanziellen Verpflichtungen weiterhin bestehen. Dies trägt dazu bei, Streitigkeiten und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, die im Falle einer unerwarteten Trennung auftreten könnten.
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Dabei bleibt das vor der Ehe vorhandene Vermögen der Partner getrennt, doch während der Ehe erzielter Zugewinn wird bei einer Scheidung ausgeglichen. Dies mag für viele Paare fair erscheinen, doch es gibt Situationen, in denen eine individuelle Regelung vorteilhafter ist.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann
Ein Ehevertrag ist keineswegs ein Zeichen von Misstrauen – im Gegenteil: Er zeigt Weitsicht, Verantwortung und den Wunsch, auch in schwierigen Zeiten fair und respektvoll miteinander umzugehen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Ehevertrag nicht nur sinnvoll, sondern beinahe unverzichtbar ist. Hier sind die wichtigsten Gründe im Detail:
- Ungleiches Vermögen oder Einkommen: Wenn einer der Partner deutlich mehr Vermögen oder ein höheres Einkommen mit in die Ehe bringt, besteht das Risiko, dass im Falle einer Scheidung ein unangemessener finanzieller Verlust entsteht. Ein Ehevertrag kann hier klare Grenzen ziehen und sicherstellen, dass jeder Partner nur für das haftet, was er tatsächlich eingebracht oder gemeinsam erwirtschaftet hat. Besonders bei hohen Summen oder Eigentum, das bereits vor der Ehe vorhanden war, schafft ein Ehevertrag Transparenz und Sicherheit.
- Selbstständigkeit oder Unternehmertum: Für Unternehmer oder Selbstständige steht oft mehr als nur persönlicher Besitz auf dem Spiel. Ohne klare vertragliche Regelungen könnte ein Partner im Falle einer Scheidung Ansprüche auf Firmenanteile oder Unternehmenswerte erheben. Dies kann nicht nur die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens gefährden, sondern auch Arbeitsplätze und Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen. Ein Ehevertrag schützt hier nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch die Existenz des Unternehmens.
- Absicherung bei internationalen Ehen: In einer globalisierten Welt sind Beziehungen über Ländergrenzen hinweg keine Seltenheit. Doch verschiedene nationale Rechtssysteme können bei einer Scheidung zu erheblichen Komplikationen führen. Ein Ehevertrag gibt Paaren die Möglichkeit, festzulegen, welches Recht im Falle einer Scheidung angewendet werden soll, und verhindert so unerwartete Konflikte. Besonders in Ländern mit stark unterschiedlichen Scheidungsregelungen ist ein Ehevertrag eine unverzichtbare Absicherung.
- Familienbesitz oder Erbschaften: Für viele Menschen ist der Schutz von Familienvermögen oder Erbschaften eine Herzensangelegenheit. Immobilien, Ländereien oder andere Vermögenswerte, die über Generationen weitergegeben wurden, sollen auch im Falle einer Scheidung nicht gefährdet werden. Ein Ehevertrag kann sicherstellen, dass solche Werte unantastbar bleiben und ausschließlich dem ursprünglichen Besitzer oder dessen Familie erhalten bleiben.
Wann kann man auf einen Ehevertrag verzichten?
Nicht alle Paare sehen den Bedarf für einen Ehevertrag, und für manche ist der Verzicht darauf eine bewusste Entscheidung, die auf bestimmten Lebensumständen und Überzeugungen basiert. Vor allem in Beziehungen, in denen die finanziellen Verhältnisse gleichwertig sind, erscheint ein Ehevertrag oft überflüssig. Wenn beide Partner über ähnliche Vermögenswerte und Einkommen verfügen, kann das gesetzliche Regelwerk der Zugewinngemeinschaft als ausreichend betrachtet werden.
Ebenso gibt es Partnerschaften, die durch Stabilität und Gleichberechtigung geprägt sind. Hier steht Vertrauen an erster Stelle, und das Bedürfnis nach rechtlichen Absicherungen tritt in den Hintergrund. In solchen Beziehungen verlassen sich die Partner darauf, dass auch im Falle einer Trennung eine faire und respektvolle Lösung gefunden werden kann – ohne vorherige vertragliche Vereinbarungen.
Und dann ist da noch die romantische Vorstellung der „wahren Liebe“. Für einige Paare widerspricht ein Ehevertrag dem Ideal der bedingungslosen Zuneigung. Sie sehen die Ehe als eine Verbindung, die nicht von materiellen Überlegungen belastet werden sollte. Statt sich mit der theoretischen Möglichkeit einer Scheidung auseinanderzusetzen, vertrauen sie darauf, dass ihre Beziehung auch ohne rechtliche Regelungen Bestand hat. Wie in den bewegenden Zeilen eines Liebesbriefes, die nur von den tiefsten Gefühlen und nicht von rechtlichen Überlegungen geprägt sind, hoffen diese Paare auf eine Liebe, die nicht von äußeren Umständen erschüttert wird und verlassen sich auf die gesetzlichen Vorgaben, die für alle Paare gelten.
Wenn Paare auf einen Ehevertrag verzichten, kann es dennoch sinnvoll sein, ein Testament zu erstellen, um im Falle des Todes klar zu regeln, wie Vermögenswerte und etwaige Unternehmensanteile aufgeteilt werden sollen.
Was sollte eine Ehevertrag Vorlage enthalten?
Eine gute Vorlage für einen Ehevertrag sollte individuell anpassbar sein und folgende Punkte berücksichtigen:
- Angaben zu den Ehepartnern: Namen, Geburtsdaten und Wohnorte.
- Güterstandsregelung: Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
- Unterhaltsvereinbarungen: Festlegung von Ansprüchen im Falle einer Scheidung.
- Versorgungsausgleich: Regelung der Rentenansprüche.
- Individuelle Vereinbarungen: Zusätzliche Regelungen, z. B. für Immobilien oder Unternehmensanteile.
- Notarielle Beglaubigung: Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde (§ 1410 BGB). In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass einer der Ehepartner dem Notar eine Vollmacht erteilt, um den Vertrag im Namen des Partners zu unterzeichnen, wenn dieser aus bestimmten Gründen nicht persönlich erscheinen kann. Diese Vollmacht sollte klar und rechtlich bindend formuliert werden, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Tipp: Vorlagen für Eheverträge können als Orientierung dienen, sind jedoch meist zu allgemein gehalten. Es ist ratsam, den Ehevertrag individuell mit einem Anwalt oder Notar zu erstellen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte abgedeckt sind.
Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?
Nicht jede Klausel in einem Ehevertrag ist automatisch rechtlich bindend. Klauseln, die einen Partner unangemessen benachteiligen oder gegen die guten Sitten verstoßen, können unwirksam sein. Beispiele hierfür sind Regelungen, die einen Partner von jeglichem Unterhalt ausschließen, obwohl er auf diesen angewiesen ist. Ein Ehevertrag kann und sollte bei wesentlichen Veränderungen, wie der Geburt eines Kindes oder einer beruflichen Neuorientierung, angepasst werden.
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein sinnvolles Mittel, um die finanzielle Zukunft beider Partner abzusichern. Ob ein Ehevertrag notwendig ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und den gemeinsamen Zielen des Paares ab. Paare sollten sich nicht scheuen, dieses Thema offen anzusprechen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So kann der Ehevertrag zu einem stabilen Fundament für eine glückliche und langfristige Ehe werden.
Muster eines Ehevertrags
EHEVERTRAG
Zwischen:
[Name der Ehefrau/Partnerin], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], nachfolgend “Ehefrau” genannt,
und
[Name des Ehemanns/Partners], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], nachfolgend “Ehemann” genannt,
- nachstehend gemeinsam “die Parteien” genannt –
wird folgender Ehevertrag geschlossen:
§ 1 Güterstand
(1) Die Parteien vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung gemäß § 1414 BGB.
(2) Alternativ kann der Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft gewählt werden. Dabei werden folgende Regelungen getroffen:
- Einteilung bestimmter Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile) als Anfangsvermögen.
- Ausnahmen von der Zugewinnberechnung.
§ 2 Unterhalt während der Ehe
(1) Die Parteien vereinbaren, dass während der Ehe keine gesonderten Unterhaltsansprüche bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Alternativ: Die Parteien regeln die Höhe und Dauer des Unterhalts für bestimmte Situationen, wie z. B. bei Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
§ 3 Regelungen für den Fall der Scheidung
(1) Nachehelicher Unterhalt:
- Die Parteien vereinbaren, dass nachehelicher Unterhalt gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgt, es sei denn, sie regeln hiervon abweichende Vereinbarungen.
- Festlegung eines Unterhaltsausschlusses oder einer Höchstgrenze für Unterhaltszahlungen.
(2) Vermögensaufteilung:
- Die Parteien einigen sich darauf, dass jede Partei ihr Vermögen behält, das sie in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe allein erwirtschaftet hat.
- Regelung zur Aufteilung von gemeinsam erworbenem Vermögen, insbesondere Immobilien und Ersparnisse.
(3) Versorgungsausgleich:
- Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig und von einem Notar beurkundet wird.
- Alternativ: Regelung des Versorgungsausgleichs mit bestimmten Modifikationen.
§ 4 Umgang mit gemeinsamen Schulden
Die Parteien vereinbaren, dass Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, jeweils vom Schuldner allein getragen werden.
Gemeinsam während der Ehe aufgenommene Schulden werden nach folgendem Schlüssel geteilt:
- [z. B. 50/50, prozentuale Aufteilung].
§ 5 Regelung zum Erbrecht
(1) Die Parteien vereinbaren, dass im Falle des Todes eines Ehepartners das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten bestehen bleibt.
(2) Alternativ: Regelung eines gegenseitigen Erbverzichts oder modifizierter erbrechtlicher Vereinbarungen, etwa zugunsten gemeinsamer Kinder.
§ 6 Kinder und elterliche Sorge
(1) Die Parteien regeln in diesem Vertrag keine Vereinbarungen zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht, da diese gesetzlich geregelt sind.
(2) Optional: Regelung zur finanziellen Unterstützung für Kinder, die aus der Ehe hervorgehen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Ehevertrags bedürfen der Schriftform und der notariellen Beurkundung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Ehevertrag ist [Ort].
Unterschriften der Parteien:
[Ort, Datum]
Unterschrift Ehefrau
Unterschrift Ehemann
Notarielle Beurkundung
Dieser Vertrag wurde am [Datum] vor mir, [Name des Notars], Notar in [Ort], verlesen, genehmigt und von den Parteien eigenhändig unterschrieben.
Unterschrift Notar
Vorlage eines Ehevertrags zum kostenlosen Herunterladen
Ehevertrag Vorlage (PDF) = Ehevertrag Vorlage (14 Downloads)