
Details zur Vorlage
Eine Scheidung ist ein emotionaler und rechtlicher Wendepunkt im Leben, der gut vorbereitet sein will. Der Scheidungsantrag bildet den ersten formalen Schritt zur Beendigung einer Ehe und wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Dabei stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Aspekte berücksichtigt werden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Insbesondere ein Ehevertrag und die Situation gemeinsamer Kinder spielen eine entscheidende Rolle.
Was ist ein Scheidungsantrag?
Der Scheidungsantrag ist ein offizielles Gesuch an das Familiengericht, die Ehe rechtlich aufzulösen. Diesen Antrag kann ausschließlich ein Rechtsanwalt einreichen, da anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Ehepartner, der den Antrag nicht stellt, kann dem Verfahren zustimmen oder eigene Anträge, etwa zum Unterhalt oder Sorgerecht, einreichen. Voraussetzung für die Einreichung ist in der Regel das sogenannte Trennungsjahr, in dem die Ehepartner getrennt voneinander leben und die Ehe als zerrüttet gilt. Eine Trennungsvereinbarung kann in dieser Phase hilfreich sein, um wesentliche Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsfragen einvernehmlich zu regeln und das Verfahren zu vereinfachen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei häuslicher Gewalt, kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.
Mit der Einreichung des Scheidungsantrags beginnt das eigentliche Scheidungsverfahren, in dessen Rahmen das Familiengericht nicht nur über die Scheidung selbst entscheidet, sondern auch über zentrale Themen wie den Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich sowie Sorgerechts- und Umgangsfragen.
Einfluss des Ehevertrags auf das Scheidungsverfahren
Ein Ehevertrag kann das Scheidungsverfahren maßgeblich beeinflussen und dazu beitragen, Konflikte zu minimieren. Darin können die Ehepartner beispielsweise eine Gütertrennung vereinbaren, um Streitigkeiten über die Vermögensaufteilung zu vermeiden. Auch Unterhaltsregelungen, die Höhe und Dauer von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt betreffen, können im Ehevertrag festgelegt werden. Zusätzlich können erbrechtliche Ansprüche geregelt werden, um Klarheit für den Fall einer Scheidung zu schaffen.
Trotz der weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten unterliegt ein Ehevertrag gewissen rechtlichen Grenzen. Klauseln, die einen Partner unangemessen benachteiligen oder gegen die guten Sitten verstoßen, können vom Gericht für unwirksam erklärt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass eine ausgewogene und faire Regelung im Fokus steht. Beispiele für mögliche Inhalte eines Ehevertrags sind:
- Vereinbarung von Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft.
- Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, um finanzielle Unsicherheiten zu reduzieren.
- Festlegungen zu Renten- oder Versorgungsanwartschaften.
Scheidung mit Kindern mit besonderen Herausforderungen
Sind Kinder von der Scheidung betroffen, steht ihr Wohl stets im Mittelpunkt der gerichtlichen Entscheidungen. Das Familiengericht prüft besonders sorgfältig, wie das Sorgerecht, das Umgangsrecht und die finanzielle Versorgung geregelt werden. In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung. Eine Sorgerechtsvereinbarung zwischen den Eltern kann dabei helfen, Konflikte zu vermeiden und eine klare Regelung zu treffen. Beide Elternteile haben das Recht und die Pflicht, Kontakt zu den Kindern zu pflegen.
Die finanzielle Absicherung erfolgt in der Form des Kindesunterhalts, der von dem Elternteil zu zahlen ist, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Dieser Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und berücksichtigt sowohl das Einkommen des zahlenden Elternteils als auch den Bedarf des Kindes. Faktoren, die das Kindeswohl sichern sollen wären:
- Einbindung des Jugendamts bei strittigen Fällen.
- Altersgerechte Anhörung der Kinder vor Gericht.
- Förderung eines stabilen und konfliktfreien Umfelds.
Das Gericht kann Fachstellen hinzuziehen, um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse der Kinder getroffen werden. Ziel ist es, eine möglichst stabile und kindgerechte Regelung zu finden, die die Belastungen für die Minderjährigen minimiert.
Nutzen von Scheidungsantrag-Vorlagen
Vorlagen für einen Scheidungsantrag können eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen, um den Prozess zu strukturieren und wichtige Informationen zu berücksichtigen. Diese Vorlagen enthalten oft bereits eine klare Gliederung und vorformulierte Textbausteine, die sich an den rechtlichen Anforderungen orientieren. Vorteile der Nutzung von Vorlagen sind:
- Zeitersparnis: Eine Vorlage bietet einen strukturierten Rahmen, der es erleichtert, alle relevanten Angaben zusammenzutragen.
- Rechtssicherheit: Qualitativ hochwertige Vorlagen sind so gestaltet, dass sie die gesetzlichen Vorgaben und die gängige Rechtsprechung berücksichtigen.
- Kosteneffizienz: Durch die Vorarbeit mithilfe einer Vorlage können Anwaltskosten reduziert werden, da weniger Klärungsbedarf besteht.
- Individuelle Anpassung: Trotz standardisierter Struktur bleibt genug Spielraum, um die Vorlage an die individuellen Umstände anzupassen.
Vollmachten können eine wesentliche Rolle spielen, wenn der Scheidungsantrag nicht persönlich eingereicht wird. Wenn beispielsweise ein Anwalt den Antrag für eine der Parteien einreicht oder ein Partner die Unterschrift des anderen benötigt, um den Antrag zu vervollständigen, sind Vollmachten unerlässlich. Scheidungsantrag-Vorlagen können dabei helfen, die entsprechenden Vollmachten korrekt zu formulieren und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Kosten eines Scheidungsverfahrens
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Diese orientieren sich am Verfahrenswert, der auf Basis des Einkommens und Vermögens der Ehepartner berechnet wird. In der Regel werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt. Bei finanziellen Engpässen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, um die wirtschaftliche Belastung zu reduzieren. Typische Kostenpunkte einer Scheidung sind:
- Gerichtskosten für das Verfahren.
- Anwaltshonorare für beide Parteien.
- Zusätzliche Kosten für Gutachten oder externe Fachstellen (z. B. bei Streit über das Sorgerecht).
Ein Scheidungsantrag markiert den ersten Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung individueller Umstände, von einem Ehevertrag bis hin zu Regelungen für gemeinsame Kinder, können den Prozess erheblich erleichtern. Eine anwaltliche Beratung ist dabei unverzichtbar, um alle Rechte und Pflichten im Blick zu behalten und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Muster eines Scheidungsantrags
An das zuständige Familiengericht [Adresse des Familiengerichts]
Betreff: Antrag auf Ehescheidung gemäß §§ 1564 ff. BGB
Antragsteller/in:
[Vorname, Nachname]
[Adresse]
[Geburtsdatum]
[Beruf]
Antragsgegner/in:
[Vorname, Nachname]
[Adresse]
[Geburtsdatum]
[Beruf]
Anträge:
- Es wird beantragt, die zwischen den Parteien bestehende Ehe, geschlossen am [Datum der Eheschließung] vor dem Standesamt [Ort] unter der Nummer [Registernummer], zu scheiden.
- Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich durchzuführen.
- Es wird beantragt, über die Folgesachen (z. B. Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich) gesondert zu entscheiden.
Begründung:
I. Angaben zur Ehe Die Parteien haben am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind [Anzahl der Kinder] gemeinsame Kinder hervorgegangen:
- [Name des Kindes, Geburtsdatum]
Die Eheleute leben seit dem [Datum der Trennung] getrennt. Die Trennung wird durch die räumliche Trennung der Wohnsitze bestätigt. Die Antragstellerin/der Antragsteller wohnt seitdem unter der oben genannten Adresse, während die Antragsgegnerin/der Antragsgegner unter der genannten Adresse lebt.
II. Zerrüttung der Ehe Die Ehe ist endgültig zerrüttet und kann nicht wiederhergestellt werden. Gemäß § 1565 BGB gilt die Ehe als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.
Die Parteien leben seit mehr als einem Jahr getrennt und sind sich einig über die Ehescheidung. Sollte keine Einigung bestehen, wird hilfsweise auf das Trennungsjahr gemäß § 1566 Abs. 2 BGB verwiesen, das seit dem [Datum] vollständig abgelaufen ist.
III. Versorgungsausgleich Gemäß § 1587 BGB wird beantragt, den Versorgungsausgleich durchzuführen. Beide Parteien sind gesetzlich verpflichtet, ihre Rentenanwartschaften während der Ehezeit offenzulegen. Die Ehezeit begann am [Datum der Eheschließung] und endete mit dem [Datum der Zustellung des Scheidungsantrags].
IV. Weitere Folgesachen
- Sorgerecht und Umgangsrecht:
Es wird beantragt, das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder beizubehalten. Der Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen soll in einer separaten Vereinbarung geregelt werden. - Unterhalt:
Sollte ein Ehegatten- oder Kindesunterhalt strittig sein, wird gebeten, hierüber im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu entscheiden. - Zugewinnausgleich:
Es wird beantragt, den Zugewinnausgleich im Rahmen der Scheidung zu klären und die notwendigen Vermögensaufstellungen vorzulegen.
V. Kosten Die Kosten des Verfahrens sollen gemäß § 150 FamFG gegeneinander aufgehoben werden.
Beweisanträge:
- Zeugnis der Antragstellerin/des Antragstellers bezüglich der Trennung.
- Einholung des Eheregisters vom Standesamt [Ort].
- Ermittlung der Rentenanwartschaften durch die Deutsche Rentenversicherung.
Schlussbemerkung: Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Ort, Datum: [Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers]
Rechtsanwaltliche Vertretung (falls vorhanden):
[Name des Anwalts/der Anwältin]
[Adresse]
[Telefonnummer]
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